Pressemitteilung |

Wenn die Krankenkasse Ärger macht

(Wiesbaden) - Nach dem Aufsehen erregenden Urteil des Bundessozialgerichts vom 10.02.00 zur Erstattungsfähigkeit von Hilfsmittel für Heimbewohnern (Rollstuhl-Urteil) verweigern immer mehr Krankenkassen die Finanzierung von solchen Hilfsmitteln, oft zu Unrecht. Das BSG hatte verkündet, dass nur noch Hilfsmittel, die individuell angepasst werden müssen, wie z.B. Prothesen oder solche, die die regelmäßige Teilnahme am gesellschaftlichen Leben außerhalb des Heimes sichern (z.B. spezielle Rollstühle) von den Kassen zu erstatten sind. Der bundesverband homecare e.v. (bvhc) in Wiesbaden stellt auf seiner neuen Infokarte klar, dass die Erstattungspflicht der Kassen bei Heimbewohnern nach den Sozialgesetzbuch V wesentlich weiter geht.

Um die Rechtsunsicherheit auf diesem Gebiet für Pflegekräfte zu beenden, hat der bvhc eine sehr erfolgreiche Infokarten-Kampagne gestartet. Ab sofort können
alle Interessierten und Betroffenen die neueste Informationskarte „Anspruch der Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen auf Hilfsmittel“ beim bundesverband homecare e.v., Hasengartenstrasse 14c, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611/ 79 00 78 6 kostenlos anfordern oder im Internet unter http://www.homecare-bv.de/download/infokarte-ph.doc abrufen.

Die stabile Info-Karte erläutert kurz und verständlich die Rechtslage zu den § 27 und § 33 Sozialgesetzbuch V, in denen die Erstattung von Hilfsmitteln für Heimbewohner geregelt ist. Auch nach dem umstrittenen Rollstuhl-Urteil des Bundessozialgerichts haben Heimbewohner Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln im Rahmen einer Krankenbehandlung, wenn sie notwendig ist, eine Krankheit zu erkennen, zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern.

Mit Nachdruck weist der bvhc darauf hin, dass der Anspruch eines Versicherten gegenüber der Krankenversicherung auf Gewährung von Hilfsmitteln nach § 33 SGB V – auch nach dem BSG-Urteil - grundsätzlich unverändert weiter besteht, denn was für Pflege-bedürftige in der häuslichen Pflege gelte, dürfe Heimbewohnern nicht verweigert werden, stellt der bvhc klar.

Weitere hilfreiche Informationen zur Rechtslage bei der Erstattung von Hilfsmitteln sind im Internet unter http://www.homecare- v.de/index_leistungsrecht.html erhältlich.

Quelle und Kontaktadresse:
bundesverband homecare e.v. (bvhc) Hasengartenstr. 14c 65189 Wiesbaden Telefon: 0611/7900786 Telefax: 0611/7900784

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