Pressemitteilung | Gewerkschaft BTBkomba Baden-Württemberg e.V.

Rentenversicherungsbericht 2002

(Freiburg) - Die Bundesregierung hat vor wenigen Wochen den vom Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung vorgelegten Rentenversicherungsbericht 2002 beschlossen. Danach bewegt sich das Rentenniveau im Zeitraum von 2002 und 2016 zwischen 68,6 Prozent und 70,1 Prozent. Diese kritische Entwicklung nimmt die stellv. komba Landesvorsitzende Hella Heuer zum Anlass erneut auf die dringende Notwendigkeit hinzuweisen, rechtzeitig und frühzeitig an die eigene persönliche Altersvorsorge zu erinnern. Hierzu hat der dbb ein eigenes Vorsorgewerk eingerichtet. Das Produktangebot ist in der Geschäftsstelle der komba Landesgewerkschaft Baden-Württemberg anzufordern. "Eine weitere Beitragsbelastung einerseits, aber auch ein weiteres Ausbluten der Versicherungsträger andererseits, ist im Interesse der Versicherten und Rentner unverantwortlich", so die stellv. komba Landesvorsitzende. Daher ist über Eigenvorsorge dringend nachzudenken

Im Rentenversicherungsbericht 2002 wird über die Entwicklung der Rentenversicherung in der Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft berichtet. Kernstück des Berichts ist die Vorausberechnung der Entwicklung der Rentenfinanzen. Den Vorausberechnungen im Rentenversicherungsbericht 2002 werden das geltende Recht sowie finanzwirksame Maßnahmen, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden, zu Grunde gelegt. Dies bedeutet, dass in den Berechnungen die finanziellen Auswirkungen der Rentenreform 2001 und das vom Bundestag beschlossene Gesetzes zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie die Entwürfe der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt berücksichtigt werden.

Durch die Maßnahmen des Beitragssatzsicherungsgesetzes soll der Beitragssatzanstieg im Jahr 2003 auf 19,5 Prozent begrenzt werden. Auch unter Berücksichtigung einer sich verschlechternden wirtschaftlichen Entwicklung und erkennbaren Finanzrisiken sollen die Beitragssätze bis 2006 nicht über 19,5 Prozent steigen. Dieses Ziel ist nur zu erreichen, wenn erneut die Schwankungsreserve bei der Rentenversicherung verändert wird.

Nach den bis Ende 2002 geltenden gesetzlichen Regelungen liegt diese bei bisher 80 Prozent dessen, was die gesetzliche Rentenversicherung pro Monat auszahlt. Das Beitragssatzsicherungsgesetz sieht für die Schwankungsreserve eine Absenkung auf 50 bis 70 Prozent einer Monatsausgabe vor. Damit wird erneut in die gesetzlich vorgeschriebene Liquidität der Rentenversicherung eingegriffen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung wird vom rd. 1,8-fachen auf das rd.2 - fache des aktuellen Durchschnittsverdienstes heraufgesetzt.

Quelle und Kontaktadresse:
KOMBA Gewerkschaft Baden-Württemberg Friedrich Ebert Platz 2 79106 Freiburg Telefon: 0761/21172808 Telefax: 0761/21172809

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