Verbändereport AUSGABE 4 / 2017

Haftung des Verbandes und seiner Organe bei der DurchfĂĽhrung von Veranstaltungen

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Die Frage der Haftung und Versicherung von Verbänden und ihren Organen erfasst zunehmend auch das Veranstaltungsmanagement. Gunhild Peiniger, Juristin und Versicherungsexpertin, erläutert, was beim Abschluss solcher Versicherungen zu beachten ist.

Nach offiziellen Angaben der DGVM existieren in Deutschland rund 14.000 Verbände. Hiervon verfügen rund 5.500 Verbände über eine hauptamtlich geführte Geschäftsstelle. Diese Verbände führen alljährlich diverse Veranstaltungen durch, deren gesetzliche Rahmenbedingungen es zu beachten gilt. Hierbei hat der Gesetzgeber auf die Verbände und ihre Verantwortlichen eine Vielzahl von Pflichten übertragen, die unter anderem mit der sicheren Durchführung der Veranstaltung und ihren Teilnehmern im Zusammenhang stehen. An erster Stelle ist hier sicherlich die sogenannte Verkehrssicherungspflicht zu nennen, wonach die Pflicht besteht, Gefahrenquellen zu vermeiden oder entsprechenden Schadenersatz zu leisten. Die Nichteinhaltung dieser gesetzlichen Bestimmungen kann eine grobe Fahrlässigkeit darstellen, die zu einem Schadenersatzanspruch führen kann. Neben den Schadensersatzrisiken, die sich aus der Veranstaltung selbst ergeben, sind ferner gesetzliche Arbeits- und Unfallvorschriften einzuhalten sowie Aufsich

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Autor/in

Gunhild Peiniger

ist Juristin und seit 1999 Geschäftsführerin der PP Business Protection GmbH (Spezialmakler der ECCLESIA-Gruppe für beratende Berufe und Management). Fachbuchautorin und Referentin einer Vielzahl von Fachvorträgen.

https://www.pp-business.de
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