Verbändereport AUSGABE 3 / 2016

Soll oder muss das Vereinsrecht des BGB modernisiert werden

Bericht von der Vereinsrechtstagung an der Universität Osnabrück

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Am 5. Februar 2016 fand im European Legal Studies Institute der Universität Osnabrück eine wissenschaftliche Tagung zu der Frage statt, ob und inwieweit das Vereinsrecht des BGB modernisiert werden sollte. Teilnehmer waren an die einhundert Vertreter aus Wissenschaft und Praxis. Für den Verbändereport nahm Winfried Eggers an der
Tagung teil.

Corporate Governance bei NPOs Eingeleitet wurde die Tagung durch einen Vortrag von Prof. Dr. Klaus Hopt (emeritierter Direktor und wissenschaftliches Mitglied des Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht an der Universität Hamburg) zum Thema „Corporate Governance von Non-Profit-Organisationen und Stiftungen“. Wie bereits aus dem Thema erkennbar, widmete sich der Vortrag nur einer Teilmenge aus der großen Zahl der Vereine, nämlich den großen gemeinnützigen bzw. mildtätigen Vereinen. Bei diesen Organisationen zeigten zahlreiche Missgriffe und Missbräuche in der Praxis die Dringlichkeit einer Corporate-Governance-Entwicklung. Die Pflichten der Organe in diesen Großorganisationen entsprächen zwar weitgehend den Pflichten der Vorstände in Aktiengesellschaften, doch fehle es bei den NPOs weitgehend an einer vergleichbaren Kontrolle, weil Vereine keine Eigentümer haben, die beispielsweise bei der AG aus ihrem Eigeninteresse heraus eine wirksame interne Kontrolle ausübe

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Autor/in

Winfried Eggers

erlernte das „Steuerhandwerk” als Regierungsrat in der Verwaltung in NRW. Er war danach neun Jahre Finanzrichter beim Finanzgericht Köln. Bis Mitte 1998 war er in der Steuerabteilung des BDI tätig. Seither ist Dr. Eggers niedergelassener Anwalt mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Steuerrecht für Verbände und Organisationen in Köln.

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