Verbands-Presseticker
(Koblenz) - Wo mithilfe des Handwerks gehämmert und geschraubt wird, können seit 2006 Steuern gespart werden. Zur Stärkung der Wirtschaft soll die Absetzbarkeit haushaltsnaher Dienstleistungen nun ausgebaut werden. Doch bisher schließt der Entwurf des Bundeskabinetts Handwerkerleistungen von der Anhebung der anrechenbaren Leistungen aus.
(Kiel) - Lichtschalter kaputt, Abfluss undicht, Türschloss klemmt? Wer wegen solcher Mängel seinen Vermieter anruft bekommt häufig die Antwort: "Haben Sie selbst kaputt gemacht, müssen Sie selbst bezahlen, steht auch so in Ihrem Mietvertrag!" Diese Antwort stimmt in den seltensten Fällen. Grundsätzlich muss nämlich der Vermieter Reparaturen veranlassen und sie auch bezahlen. Die Rechtsprechung lässt es jedoch zu, dass der Vermieter sogenannte "Bagatellschäden" auf den Mieter abwälzt. Es lohnt sich also, einen Blick in den Mietvertrag zu werfen. Wenn sich dort eine Klausel findet, nach der der Mieter die Kosten für "kleinere Instandsetzungen" zu tragen hat oder eine ähnliche, so sollte man genau hinschauen. Derartige Klauseln sind nur in engen Grenzen wirksam. Der Bundesgerichtshof hat dazu schon vor langer Zeit folgende Grundsätze aufgestellt (VIII ZR 38/90 vom 15.05.1991): Die Kosten für die Reparatur unverschuldeter Bagatellschäden müssen der Höhe nach begrenzt sein, dürfen zum Beispiel höchstens 75,00 Euro je Einzelfall betragen. Die Mietvertragsklausel muss zusätzlich eine Höchstgrenze für einen bestimmten Zeitraum enthalten, für den Fall, dass sich Kleinreparaturen häufen - z. B. 8 Prozent der Jahresmiete. Und schließlich darf sich die Klausel nur auf solche Teile der Mietwohnung beziehen, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind. Reparaturen an Wasser- und Stromleitungen gehören also nicht dazu. Fehlt eine solche Klausel oder ist sie nicht zweifach begrenzt, so braucht der Mieter Kleinreparaturen wegen natürlichen Verschleißes nicht zu bezahlen.
(Frankfurt am Main) - Der Herbst bietet Autofahrern die Chance, Geld zu sparen - mit einem Versicherungswechsel. Jeweils zum Ende des Kalenderjahres kann die Kfz-Versicherung gekündigt werden. Die schriftliche Kündigung muss dem Versicherer allerdings spätestens am 30. November vorliegen.
(München) - In die Verhandlungen um eine höhere Vergütung der ambulanten Pflegedienste und Sozialstationen in Bayern kommt wieder neuer Schwung: Eine ganze Reihe bayerischer Landtagsabgeordneter darunter die bayerische Sozialministerin Christa Stewens, der sozialpoltische Sprecher der CSU-Landtagsfraktion Joachim Unterländer sowie der Abgeordnete Dr. Thomas Beyer, gleichzeitig Landesvorsitzender der Arbeiterwohlfahrt und stellvertretender Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Bayern, hat sich öffentlich auf die Seite der Pflegedienste gestellt und die Krankenkassen zur Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgefordert. Anlass war die gemeinsame Demonstration der Pflegeverbände am 26. September 2008 in München gegen den Sparwahn der Krankenkassen im Freistaat.
(Berlin) Wir brauchen den gesetzlichen Mindestlohn dringender denn je! Für die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten ist ein gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 7,50 Euro nicht verhandelbar. Dies ist unser politisches Ziel. Dabei werden wir auch keine Kompromisse machen. Das hat Franz-Josef Möllenberg, der in der vergangenen Woche auf dem Gewerkschaftstag wiedergewählte NGG-Vorsitzende gestern (27. Oktober 2008) noch einmal nachdrücklich betont.
(Frankfurt am Main) Die erste Runde der Tarifverhandlungen für die rund 40.000 Beschäftigten der Papierindustrie ist am Montag (27. Oktober 2008) ohne Ergebnis geblieben. Die Arbeitgeber legten kein Angebot auf den Tisch. Die IG BCE fordert eine Erhöhung der Löhne, Gehälter und Ausbildungsvergütungen um 6,5 Prozent. (Zum Forderungspaket s. Medieninfo XII/47 vom 17. Oktober). Die Verhandlungen werden am 3. November in Frankfurt/Main fortgesetzt.
(Bremen) - Die Aktion Mit dem Rad zur Arbeit hat in diesem Jahr einen neuen Teilnehmerrekord aufgestellt. 147.000 Teilnehmer fuhren im Aktionszeitraum vom 1. Juni bis 20. August an mindestens 20 Tagen mit dem Rad zur Arbeit. Damit konnten der ADFC und die Gesundheitskasse AOK die Bestmarke aus dem Vorjahr um 17.000 Teilnehmer steigern. Auch bei Firmen und in der Politik hat sich Mit dem Rad zur Arbeit längst etabliert. Von der Großbank mit vielen Filialen bis zum Ein-Mann-Büro reichte das Teilnehmerfeld.
(München) - Die ADAC-Luftrettung bindet ab sofort ihre Rettungshubschrauber an das Flight Following-System RescueTrack an. Durch eine genaue Standortübermittlung können die Gelben Engel nun noch schneller über die Leitstellen disponiert werden. Erfolgreiche Tests gemeinsam mit der Großleitstelle Cottbus zeigten den Nutzen für die schnellere Patientenversorgung. Technische Basis für die Standortübermittlung an die Leitstelle bildet der Navigationsassistent HeliMap, mit dem jeder Hubschrauber der ADAC-Luftrettung ausgestattet ist.
(Berlin) - Jede Selbstmedikation ohne ausführliche Beratung durch den Apotheker kann Risiken bergen", warnte Apotheker Dr. Rolf-Günther Westhaus beim Gesundheitspresse-Seminar der ABDA Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
(Berlin) Morgen (28. Oktober 2008) findet im Martin-Gropius-Bau in Berlin eine Veranstaltung zum zehnjährigen Bestehen des Amtes des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien statt. Bundeskanzlerin Angela Merkel, MdB (CDU) wird bei dieser Veranstaltung eine Ansprache halten.




