Verbands-Presseticker
(Berlin) - Mittelständler und Freiberufler klagen seit Jahren über zu viel Bürokratie und eine hohe Abgabenlast doch neuerdings müssen mehrere Hunderttausend von ihnen einen weiteren Obolus entrichten: Für internetfähige Computer und Handys verlangt die GEZ seit Anfang 2007 Rundfunkgebühren. Wegen der unübersichtlichen Gebührenstruktur ist vielen aber noch nicht klar, ob sie betroffen sind, sagt Thomas Mosch, Mitglied der Geschäftsleitung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM).
(Berlin) - Zu Jahresbeginn lassen sich viele Sparer ihre Zinsen aus dem letzten Jahr gutschreiben. Doch aufgepasst: Zinsen aus Spareinlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist können in der Regel nur bis spätestens Ende Februar abgehoben werden. Sonst werden sie Bestandteil des Sparguthabens und liegen dann ebenso lange fest wie das eigentliche Guthaben. Eine Verfügung über die Zinsen nach diesem Termin behandeln die Banken als vorzeitige Kapitalrückzahlung, für die der Kunde eine Zinsminderung in Kauf nehmen muss.
(Berlin) - Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion um das Verfahren von Parallelnarkosen äußerte sich Dr. Kuno Winn besorgt: Bei jedem Patienten sollte während der Operation ein Anästhesist anwesend sein und zwar während des gesamten Eingriffes. Das geschieht ganz im Sinne der Sicherheit und Qualität der medizinischen Versorgung. Die angedachte Möglichkeit, für mehrere, gleichzeitig stattfindende Operationen nur einen Anästhesisten einzusetzen, hält der Vorsitzende des Hartmannbundes für bedenklich: Fachärzte bleiben Fachärzte.
(Leipzig) - Die Serie betrügerischer E-Mails mit Virus-Anhängen, die sich mit seriösen Absendernamen wie GEZ, 1&1 oder Bundeskriminalamt tarnen, setzt sich fort. Seit Beginn dieser Woche wundern sich unzählige Verbraucher über Post von IKEA in ihren E-Mail-Fächern, ohne dass sie in letzter Zeit bei dem Möbelhaus gewesen sind oder deren Internetseite besucht haben. In den E-Mails heißt es: Die Gesamtsumme für Ihre Rechnung beträgt , wobei die dann genannte Rechnungssumme von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Im Anhang zur Mail findet man angeblich die detaillierte Rechnung sowie alle anderen Unterlagen zur Bestellung als ZIP-Datei. Um die Neugier auf den Inhalt des Anhangs zu wecken, teilt der Absender der Mail weiter mit, dass der Rechnungsbetrag mit der erteilten Einzugsermächtigung in den nächsten Tagen vom Konto des Adressaten abgezogen werde.
(Berlin) - Wir wollen mit unserer Spurensuche Zugänge schaffen und konkrete Beispiele für interkulturelles Lernen aufzeigen, so Thomas Böse-Bloching, stellvertretender Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend (BDL), zum neuesten Druckwerk des BDL. Die handliche Broschüre Spurensuche Migration. Interkulturelle Öffnung des Bundes der Deutschen Landjugend ist gegen einen Freiumschlag (A5) ab sofort kostenfrei beim BDL erhältlich.
(Frankfurt am Main) - Bei der aktuellen Diskussion um die dubiosen Finanzquellen der AUB legen der Gesamtbetriebsrat (GBR) der Siemens AG und die IG Metall großen Wert auf folgende Feststellungen:
(Berlin) - Eine engere transatlantische Wirtschaftsintegration wird für USA und Europa Wachstumsimpulse von mindestens 3 Prozent, zusätzliche Arbeitsplätze und eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit bringen.
(Berlin) - Der 51 Kilometer lange, zentrale Abwasserkanal entlang der Emscher soll in Form einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) gebaut, finanziert und betrieben werden. Das geht aus den gerade veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen für den Ideenwettbewerb hervor.
(Berlin) - Der Deutsche Anwaltverein (DAV) unterstützt die Initiative der Bundesregierung für einheitliche Grundrechte im Strafverfahren in Europa. Dieses Anliegen hat die Bundesjustizministerin heute (20. Februar 2007) bei einem Treffen mit dem Vizepräsidenten der EU-Kommission in Berlin nochmals erläutert.
(Leipzig) - Wer kennt sie nicht, die freundlichen Aufforderungen von Weinhändlern im Rahmen von Verbrauchermessen, kurz Platz zu nehmen und vom köstlichen Rebensaft zu probieren. Zahlreiche Kunden, die quasi nur aus Dankbarkeit für ein Gratisgetränk größere Mengen Wein bestellen, haben nicht selten im Nachhinein auch noch juristisch das Nachsehen, wenn sie den Vertrag widerrufen wollen.




