Verbands-Presseticker
(Berlin) - DGB-Vorstandsmitglied Heinz Putzhammer nahm am 02. September in Berlin Stellung zu den aktuellen Arbeitsmarktzahlen: "Die Zahl erwerbsloser Menschen verbleibt weiter auf hohem Niveau.
(Berlin) - Der positive Trend auf dem Lehrstellenmarkt setzt sich auch im August fort. Bei den Handwerkskammern wurden 2,4 Prozent mehr neue Lehrverträge eingetragen als Ende August 2003.
(Frankfurt am Main) - Das Kongresshaus Stadthalle Heidelberg wird seinem Slogan "Tradition meets innovation" gerecht: ab sofort steht Veranstaltern im Kongresshaus ein strukturiertes Netzwerk zur Verfügung, das alle Räume und die Foyers einbindet.
(Schwerin) - "In der Halbzeit besteht noch einmal die Möglichkeit, der Mannschaft neue Impulse zu geben, die Spieler zu motivieren, die taktische Ausrichtung dem bisherigen Ergebnis anzupassen und das Spielsystem zu ändern."
(Berlin) - 86 Prozent der Deutschen sprechen sich einer heute (1. September) veröffentlichten Emnid-Umfrage zufolge für die Einführung bundesweiter Volksentscheide aus, 78 Prozent wollen selbst über die Europäische Verfassung abstimmen.
(Berlin) - Nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes entstehen den Kommunen für die Einsammlung von Elektroaltgeräten aus privaten Haushalten und deren Bereitstellung an einer kommunalen Sammelstelle nach dem geplanten Elektrogesetz jährlich zusätzliche Kosten in Höhe von bis zu 300 Mio. Euro.
(Berlin) - Die neue Qualitätsoffensive der Hochschul-Mensen, die von den örtlichen Studentenwerken betrieben werden, erweist sich als äußerst erfolgreich.
(Bonn) - Die Hochschulfinanzierung in Deutschland muss von Grund auf neu gestaltet werden.
(Berlin) - Die deutschen Zeitschriftenverleger sind entsetzt, dass die Bundesregierung beschlossen hat, nicht die Verweisung der Rechtssache Caroline von Hannover an die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu beantragen.
(Berlin) - Mit Urteil vom 29.04.2004 - 6 AZR 101/03 - hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass ein BAT-Angestellter, der eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingegangen ist, Anspruch auf Ortszuschlag der Stufe 2 hat.







