Verbands-Presseticker
(Berlin) - Das Bundeskabinett hat Mitte Dezember 2001 mehrere Vorschriften beschlossen, die der Luftreinhaltung und Verbesserung der Luftqualität dienen sollen.
(Brüssel/Berlin) - Der Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat am 19. Februar 2002 in der Rechtssache Manuele Arduino (C-35/99), entschieden, dass eine staatlich verabschiedete Gebührenordnung nicht in den Anwendungsbereich des Wettbewerbsrechts der Europäischen Gemeinschaft fällt.
(Berlin) - Auch in diesem Jahr werden im Rahmen der Frühjahrstagung der Bundesfachgruppe Hochbau im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes aktuelle Fachthemen für alle am Bau Beteiligten behandelt.
(Frankfurt/Main) - Der Fachverband "Kabel und isolierte Drähte" im Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) e. V. hat Dipl.-Phys. Wolfgang Weidhaas (57) zum Geschäftsführer und Betriebswirt Wolfgang Reitz (47) zu dessen Stellvertreter berufen.
(Köln) - Begrüßt wird von der Bundesgütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe e.V. - BGS (Köln) die Einrichtung eines technischen Komitees auf Europaebene für die Standardisierung von Sekundärbrennstoffen.
(Berlin) - Im Bundestagswahljahr 2002 macht der Mittelstand für eine Deregulierung des Arbeitsmarktes, eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast sowie eine Reform des Bildungswesens mobil.
(Hannover) - Die IG BCE begrüßt die Einigung zwischen der Bundesregierung und HEW/Vattenfall über die pauschalierte Ablösung von Zahlungsverpflichtungen im Zusammenhang mit der Privatisierung von Laubag und Veag.
(Berlin) - Betriebliche Bündnisse für Arbeit müssen endlich auf eine sichere Grundlage gestellt werden, erklärte am 19. Februar die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in Berlin, anlässlich der Entscheidung von ver.di, die Rechtsbeschwerde im Fall Burda zurückzuziehen.
(Frankfurt) - Immer kritischer wird die Lage in den Kommunen, immer kritischer wird es für Maler und Lackierer. Denn: Sparen die Kommunen, fehlen Malern und Lackierern die Aufträge und viele Betriebe gehen daran kaputt.
(Berlin) - Der Bund der Steuerzahler sieht sich durch den Beschluss des FG Düsseldorf vom 18. Februar 2002 in seiner Rechtsauffassung bestätigt.