Verbands-Presseticker
(Frankfurt am Main) - Die Maschinen- und Anlagenbauer sind in der Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie in den vergangenen beiden Jahren einen guten Schritt vorangekommen.
(Berlin) - it Inkrafttreten der neuen Impfverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) sind jetzt die rechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben, dass auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Zahnarztpraxen gegen das Coronavirus impfen können.
(München) - Für viele rückt der Urlaub langsam näher. Einige Verbraucherinnen und Verbraucher stehen dabei vor der Entscheidung, eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen. Doch ist das wirklich nötig?
(Berlin) - Die Eiszeit-Studie des Deutschen Musikrates hat die tiefgreifenden Folgen der Coronakrise für das Musikleben einmal mehr verdeutlicht. Das Konzert- und Opernmagazin Concerti fordert analog zum 9 Euro-Ticket für den öffentlichen Nahverkehr ein 9 Euro-Kulturticket für junges Publikum.
(Frankfurt am Main) - Der Vorstand des GWA hat brinkertlück in den Branchenverband aufgenommen.
(Berlin) - Ein wichtiger und besonders prägender Meilenstein in der Geschichte des Verbands sind unter anderem die 1980 eingeführten Verhaltensstandards, die für einen fairen und seriösen Direktvertrieb seiner Mitglieder stehen.
(Frankfurt am Main) - Professor Dr. Matthew L. Jones, Columbia University, New York, USA, erhält den Paul-Bunge-Preis 2022. Die Preisverleihung erfolgt am 1. Juli im Rahmen der Vortragstagung der GDCh-Fachgruppe Geschichte der Chemie in der Badischen Landesbibliothek in Karlsruhe
(Berlin) - Die deutschen Medaillengewinner*innen der Olympischen und Paralympischen Spiele in Peking 2022 wurden im Rahmen der Feierlichkeiten für ihre herausragenden sportlichen Leistungen geehrt.
(Frankfurt am Main) - "Wer bestimmt die Lesart der Vergangenheit? Stephan Malinowski hat ein ausgezeichnet recherchiertes und brillant erzähltes Buch über die Rolle der Hohenzollern seit 1918 geschrieben. In der Frage, ob das Herrscherhaus dem Nationalsozialismus Vorschub geleistet hat, ist die Antwort Malinowskis eindeutig.
(Kiel) - Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) setzen sogenannten regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben gemäß § 11 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG) voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.