Pressemitteilung | Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt)

BdSt Hamburg fordert lebensnahe Besteuerung von Bedarfsgemeinschaften

(Hamburg) - Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass auch eingetragene Lebenspartnerschaften vom Ehegattensplitting profitieren können müssen. Eine steuerliche Ungleichbehandlung von Ehen und eingetragenen Lebenspartnerschaften ist verfassungswidrig.

Petra Ackmann, steuerpolitische Sprecherin des Bundes der Steuerzahler Hamburg e.V., begrüßt das Karlsruher Urteil: "Die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften durch das Verfassungsgericht ist konsequent und gerecht. Eine Einschränkung des Splittingtarifs auf Ehen ist ideologisch einseitig gewesen und gehörte dringend korrigiert."

Für die Umgestaltung des Steuerrechts für Paare schlägt Ackmann vor: "Die Politik sollte die Gelegenheit nutzen, sich über das Urteil hinaus Gedanken zur Gerechtigkeit bei der Besteuerung von Paaren zu machen. Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften treten ebenso füreinander ein wie Ehepaare und nicht verheiratete Paare, die seit Jahren zusammen leben. Die Politik muss die gesellschaftliche Entwicklung in den Fokus der Besteuerung von Bedarfsgemeinschaften stellen und fundamental neu denken. Zusammenleben ist bunt und das Steuerrecht muss lebensnah gestaltet werden. Die Politik hat jetzt die Möglichkeit, neue Akzente zu setzen, statt der gesellschaftlichen Entwicklung hinterherzulaufen: gestalten, nicht reparieren, wäre schön", sagt Petra Ackmann.

Quelle und Kontaktadresse:
Bund der Steuerzahler Hamburg e.V. (BdSt) Pressestelle Ferdinandstr. 36, 20095 Hamburg Telefon: (040) 330663, Telefax: (040) 322680

(tr)

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