Pressemitteilung | Verband Deutscher Großbäckereien e.V.

"Hygienepranger" auch in NRW gestoppt - Verband Deutscher Großbäckereien begrüßt Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts Münster

(Düsseldorf) - Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 24. April den Lebensmittelüberwachungsbehörden untersagt, die bei Betriebskontrollen festgestellten lebensmittel- und hygienerechtlichen Mängel im Internet auf der dafür vorgesehenen Plattform (www.lebensmitteltransparenz-nrw.de) zu veröffentlichen. Der Verband Deutscher Großbäckereien begrüßt dieses Verbot ausdrücklich. "Für unsere Betriebe ist Hygiene unverzichtbares Qualitätsmerkmal. Ohne Hygiene ist alles nichts", erklärte Hauptgeschäftsführer Armin Juncker. Verstöße gegen Hygienevorschriften müssten im Interesse der Verbraucher, aber auch im Interesse der Branche umgehend abgestellt werden. Ein "Hygienepranger" sei jedoch der eindeutig falsche Weg. "Was nützt es den Verbrauchern, wenn - in den meisten Fällen längst behobene - Verstöße gegen Vorschriften ins Internet gestellt werden und dort auch noch nach einem Jahr zu lesen sind?" (Juncker)

Damit müsse NRW-Verbraucherschutzminister Remmel jetzt zum zweiten Male ein Hygiene-Projekt seines Ministeriums stoppen. Erst vor kurzem habe er erklärt, dass die Hygiene-Ampel in Gaststätten nicht kommen werde. Jetzt müsse er die Veröffentlichungen im Internet stoppen. "Unser Verband und unsere Betriebe sind gerne bereit, nicht nur mit dem NRW-Verbraucherschutzministerium zusammenzuarbeiten, wenn es um Hygiene geht." (Juncker) Er verwies in diesem Zusammenhang auch auf das gemeinsame Projekt des International Food Standard IFS und des Verbandes Deutscher Großbäckereien zur Optimierung der IFS-Prüfungen in Großbäckereien.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband Deutscher Großbäckereien e.V. Armin Juncker, Hauptgeschäftsführer In den Diken 33, 40472 Düsseldorf Telefon: (0211) 653086, Telefax: (0211) 653088

(cl)

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