Pressemitteilung | DIE FAMILIENUNTERNEHMER e.V.
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Mindestlöhne: Förderprogramm für Schwarzarbeit und Dauerarbeitslosigkeit / Bundeswirtschaftsminister Brüderle soll neuen Genehmigungen nicht zustimmen

(Berlin) - DIE FAMILIENUNTERNEHMER fordern die Bundesregierung auf, keine neuen Mindestlöhne für das Dachdecker- und Gebäudereinigerhandwerk festzuschreiben. Bundeswirtschaftsminister Brüderle sollte dagegen sein Vetorecht nutzen. "Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn sollten laut Koalitionsvertrag bis Oktober 2011 evaluiert werden. Es macht keinen Sinn, jetzt in zwei Branchen neue Genehmigungen mit erhöhten Sätzen zu erteilen, bevor man die Überprüfung abgeschlossen hat. Mindestlöhne sind ein Förderprogramm für mehr Schwarzarbeit und führen zu höherer Dauerarbeitslosigkeit bei niedrigqualifizierten Menschen. Es kann nicht angehen, dass in Deutschland nur noch Akademiker arbeiten können", erklärte Patrick Adenauer, Präsident von DIE FAMILIENUNTERNEHMER.

"Man darf nicht die falschen Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz-IV-Regelsätzen ziehen - und den Lohnabstand aus der falschen Richtung verkleinern. Es ist ein Irrglaube, dass ein hoher Mindestlohn zu mehr Beschäftigung führt. Das Gegenteil ist der Fall: bei einem flächendeckenden Mindestlohn würden hunderttausende Arbeitsplätze - gerade im Niedriglohnbereich - vernichtet. Arbeitssuchende hätten keine Chance mehr auf einen Arbeitsplatz auf dem ersten Arbeitsmarkt durch die zu hohen Hürden des Mindestlohns. Für sie wäre Hartz-IV zementiert. Man kann es nicht oft genug wiederholen: Die Interessen der Arbeitsuchenden müssen stärker in den Mittelpunkt gestellt werden", unterstrich Adenauer.

Der Mindestlohn für die Dachdecker mit seiner dreijährigen Laufzeit würde dabei über den Zeitpunkt der geplanten Evaluierung der Mindestlöhne in 2011 hinausgehen. Handlungsgrundlage der schwarz-gelben Bundesregierung sollte eigentlich der Koalitionsvertrag sein. Darin heißt es:

"Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Mindestlohn werden bis Oktober 2011 evaluiert. Dabei kommt es uns darauf an, diese daraufhin zu überprüfen, ob sie Arbeitsplätze gefährden oder neuen Beschäftigungsverhältnissen entgegenstehen. Zugleich gilt es zu prüfen, ob sie sowohl den erforderlichen Schutz der Arbeitnehmer als auch die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen Branchen gewährleisten. Das Ergebnis dieser Evaluierung soll als Grundlage für die Entscheidung dienen, ob die geltenden Mindestlohnregelungen Bestand haben oder aufgehoben werden sollten."

Quelle und Kontaktadresse:
Die Familienunternehmer - ASU e.V. (ASU), Bundesgeschäftsstelle Pressestelle Charlottenstr. 24, 10117 Berlin Telefon: (030) 300650, Telefax: (030) 30065390

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