Pressemitteilung | Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB)

Mineralölindustrie drohen keine Strafzahlungen wegen Biokraftstoff E10

(Berlin) - Auch wenn nicht genügend E10 abgesetzt wird, kann die Mineralölindustrie die gesetzlich vorgeschriebene Gesamtquote von 6,25 Prozent Biokraftstoff am gesamten Kraftstoffmarkt erreichen. Es drohen der Industrie folglich keine Strafzahlungen in Millionenhöhe, die dann fällig werden, wenn die Gesamtquote nicht erreicht würde. Denn es gibt auch andere Möglichkeiten als den Verkauf von E10, um die Quote zu erreichen, insbesondere den Verkauf von reinem Biodiesel (B100).

"Zur Erfüllung der gesetzlich vorgeschriebenen Gesamtquote gibt es die Möglichkeit des so genannten Quotenhandels. Dabei verkauft der Biodieselproduzent Biodiesel und erhält dafür eine "Gutschrift". Die "Gutschrift" kauft dann die Mineralölindustrie vom Biodieselproduzenten und rechnet sich die Menge auf ihre Quote an", sagt Elmar Baumann, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Biokraftstoffindustrie (VDB). Im vergangenen Jahr sei der gesamte Absatz von B100 zu diesem gesetzlich geregelten Quotenhandel verwendet worden. Schon im Jahr 2007 hatten Biokraftstoffe einen Anteil von über sieben Prozent am gesamten Kraftstoffmarkt erreicht, weil viel B100 abgesetzt worden war - und damals gab es kein E10. Reiner Biodiesel wird insbesondere von großen LKW-Speditionen mit eigenen Tankstellen genutzt, denn Fahrzeuge für den Güterverkehr sind in großer Zahl für B100 freigegeben.

Quelle und Kontaktadresse:
Verband der Deutschen Biokraftstoffindustrie e.V. (VDB) Frank Brühning, Pressesprecher Am Weidendamm 1a, 10117 Berlin Telefon: (030) 72625911, Telefax: (030) 72625919

(cl)

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