Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
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NABU begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum Schutz der Ems / Tschimpke: Auch Niedersachsen muss sich an die Spielregeln der EU halten

(Luxemburg/Berlin) - Der NABU hat die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Schutzstatus der Tideems und des Emsästuars in den Landkreisen Leer und Aurich sowie in der Stadt Emden begrüßt. Unter der Bezeichnung "Unter- und Außenems" soll das Gebiet durch die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union geschützt werden. Die Stadt Papenburg hatte sich jedoch gerichtlich dagegen gewehrt, das Gebiet als Schutzgebiet von europäischer Bedeutung ("Natura 2000") zu melden. Dazu hatten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union aber bereits 1992 mit Verabschiedung der FFH-Richtlinie verpflichtet.

Weil einige Bundesländer Schutzgebiete nur zögerlich gemeldet hatten, nahm der Aufbau des "Natura 2000"-Netzwerks in Deutschland sehr viel mehr Zeit in Anspruch als in anderen EU-Mitgliedstaaten. Jetzt ist er bis auf wenige Ausnahmen wie die Ems abgeschlossen. "Das Urteil beweist, dass auch Niedersachsen sich endlich an die von allen Mitgliedstaaten akzeptierten Spielregeln halten muss", sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. NABU-Europaexperte Claus Mayr ergänzte, dass dies nicht zuletzt im Interesse der Stadt Papenburg sei: Schon seit den ersten EuGH-Urteilen Mitte der 90er Jahre sei klar, dass die FFH-Schutzgebiete zunächst für "Natura 2000" gemeldet werden müssten, um Rechtsklarheit für Kommunen, Investoren und Landnutzer zu schaffen. Erst danach könne im Rahmen von Verträglichkeitsprüfungen über Ausnahmen wie die Vertiefung der Ems für die Überführung der Schiffe der Meyer-Werft entschieden werden. "Die Prozesshanselei der Stadt Papenburg war daher kontraproduktiv und hat die Steuerzahler überflüssig belastet", kritisierte Mayr.

Zudem habe der EuGH klargestellt, dass die früheren Genehmigungen zur Ausbaggerung der Ems mit deren Meldung als Schutzgebiet nichtig seien und alle Arbeiten einer Verträglichkeitsprüfung nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie unterzogen werden müssen. "Daher müssen die aktuellen Arbeiten sofort eingestellt und einer ordnungsgemäßen Prüfung nach Recht und Gesetz unterzogen werden", forderte Mayr.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Charitéstr. 3, 10117 Berlin Telefon: (030) 284 984-0, Telefax: (030) 284 984 - 20 00

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