NABU-Stellungnahme zum Monsanto-Rückzug bei Klage zum Genmais-Verbot / Tschimpke: Aigner muss klare Haltung beibehalten
(Berlin/Braunschweig) - In diesem Jahr wird wahrscheinlich wieder kein gentechnisch veränderter Bt-Mais auf deutschen Äckern stehen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat Ende vergangener Woche das "Ruhen des Verfahrens" in Sachen Monsanto angeordnet, da sich die beiden Streitparteien - das Bundesagrarministerium und Monsanto - nach eigenem Bekunden nun außergerichtlich einigen wollen. Vermutet wird, dass Monsanto die Neubewertung von MON 810 im europäischen Zulassungsprozess dieses Jahr abwartet. Jede Zulassung für genmanipulierte Organismen muss nach 10 Jahren neu betrachtet werden unter Einbeziehung der neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse.
Auf 1000 Hektar waren in diesem Jahr bereits MON 810 Felder angemeldet, insbesondere in Brandenburg und Sachsen.
Dazu erklärt NABU-Präsident Olaf Tschimpke: "Der NABU begrüßt die klare Haltung von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner, die am MON 810 Verbot aus Vorsorgegründen festhält. Solange der begründete Verdacht besteht, dass Bt-Maisanbau für Natur- und Umwelt schädlich ist, muss MON 810 verboten bleiben." Gleichzeitig fordert der NABU mehr Geld für eine unabhängige Sicherheitsforschung. "Es ist skandalös, dass die EU-Neubewertung sich im Wesentlichen auf die lückenhaften und unüberprüfbaren Daten des Herstellers Monsanto stützt. Monsanto stellt weder die Rohdaten für eine unabhängige Überprüfung zur Verfügung noch bekommen Forscher komplikationslos Zugang zu gentechnisch verändertem Saatgut ohne die Zustimmung Monsantos."
Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)
Pressestelle
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Telefon: (030) 284 984-0, Telefax: (030) 284 984 - 20 00
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