Pressemitteilung | Fachverband Türautomation (FTA)

Neue DIN 18650: Klare Regelungen für automatische Türsysteme in Deutschland

(Hagen) - Automatiktüren erfreuen sich großer Beliebtheit, weil sie sich - wie von Zauberhand bewegt - beim Nahen von Passanten selbsttätig öffnen und nach der Passage auch wieder schließen. So gelangt der mit Gepäck beladene Fluggast problemlos in die Abflughalle oder zum Taxi, die Krankenschwester samt Patientin im Krankenbett vom Behandlungsraum ins Krankenzimmer und der Ober mit seinem Tablett voll Speisen von der Küche ins Restaurant, um nur einige Beispiele zu nennen.

Kraftbetätigte Türen helfen aber auch beim Energiesparen und können unangenehme Zugluft minimieren oder sogar ausschließen. Kurzum: sie sind aus unserer Welt eigentlich nicht mehr wegzudenken.

Automatische Türsysteme in Deutschland genießen seit Jahren weltweit den höchsten Sicherheitsstandard. Mit der neuen Norm DIN 18650 ist dieser jetzt hierzulande verbindlich festgeschrieben worden. Das technische Regelwerk ist das Ergebnis einer gemeinsamen Arbeit von Berufsgenossenschaften, Arbeitsschutzbehörden, Prüfinstituten und Herstellern von automatischen Türsystemen unter Federführung des DIN – Deutsches Institut für Normung.


Im Blickfeld Europa

Die DIN 18650 konkretisiert u.a. die Anforderung der EU-Maschinenrichtlinie In Bezug auf automatische Türsysteme. Die Norm erfasst alle Sicherheitsaspekte von automatischen Schiebe , Drehflügel und Karusselltüren, Drehschiebetüren sowie Faltflügeltüren mit horizontal bewegten Flügeln.
Dabei werden für jeden Türtyp separat auch etwaige Gefahrenstellen und daraus resultierende sicherheitstechnische Anforderungen an elektromechanisch, elektrohydraulisch oder pneumatisch angetriebene Automatiktüren im Einklang mit der Maschinenrichtlinie aufgezeigt. Zudem umfasst die neue Norm auch spezielle Anforderungen an Automatiktüren in Flucht und Rettungswegen. Für Türen mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften gelten zusätzlich die Anforderungen des Baurechts.

Geregelte Verantwortlichkeit

Einen weiteren wichtigen Aspekt stellt die klare Regelung der Verantwortlichkeit von Hersteller und Betreiber der automatischen Türanlage dar.

- Der Hersteller ist für die konstruktiven Merkmale der Anlage zuständig. Vor dem Gesetz (z.B. GPSG) gilt derjenige als Hersteller, der das komplette Türsystem in den Verkehr bringt. In vielen Fällen ist damit der Metallbauer / Verarbeiter in der Verantwortung.

- Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Türanlage sich jederzeit im betriebssicheren Zustand befindet. Dazu zählen die jährlich vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung und die regelmäßige Wartung der kraftbetätigten Tür.
Grundsätzlich hat der Hersteller analog zur Maschinenrichtlinie eine Gefahrenanalyse durchzuführen, die sinnvollerweise mit dem Bauherrn / Betreiber abgestimmt werden sollte. Das Ergebnis legt die konstruktiven Eigenschaften des Türsystems fest.

Mit der neuen Norm, die ab Juni 2006 verbindlich in Deutschland anzuwenden ist, ist ein wichtiger Schritt für europaweit einheitliche Anforderungen. Vollzogen worden. Derzeit wird die engl. Übersetzung der DIN in dem zuständigen europäischen Normenausschuss bearbeitet.

Quelle und Kontaktadresse:
Fachverband Türautomation (FTA) Pressestelle Hochstr. 113-115, 58095 Hagen Telefon: (02331) 20080, Telefax: (02331) 200840

(bl)

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