Pressemitteilung | k.A.

Offene Fragen bei Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit / Projektgruppe "Bio-Trust" legt Zwischenergebnisse vor

(Bonn) - Zuverlässigkeit und Handhabung biometrischer Erkennungsverfahren müssen noch verbessert werden, bevor sie praxistauglich sind. Dieses vorläufige Fazit zieht die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) aus den Zwischenergebnissen des Projekts "Bio-Trust", an dem neben der AgV die Sparkassengruppe, Hersteller von Sicherheitssystemen, Wissenschaftler und Datenschützer beteiligt sind. Die ersten Resultate des vom Bundeswirtschaftsministeriums geförderten Projekts wurden am 3. Mai 2000 bei einem Workshop mit dem Titel "Bio-Trust – Biometrische Verfahren im Test" in Münster vorgestellt.

Seit Mitte 1999 wurden im Rahmen von "Bio-Trust" unterschiedliche Verfahren diverser Hersteller im internen Bereich der Zutrittsicherung - an Türen - bei einigen Instituten der Sparkassen-Finanzgruppe ausprobiert. Getestet wurden beispielsweise Methoden zur Fingerbild- und Gesichtsfelderkennung. Aus den ersten empirischen und noch nicht repräsentativen Befragungen per Fragebogen und persönlichen Interviews lassen sich nach Einschätzung der AgV einige Trends ableiten.

Insgesamt standen die befragten Nutzer, allesamt Mitarbeiter von Sparkasseninstituten, der Biometrik zunächst positiv gegenüber. Biometrische Verfahren werden grundsätzlich als innovativ und fortschrittlich eingestuft. Im privaten Bereich, beispielsweise als Ersatz für den Haustürschlüssel, würde sie heute aber noch niemand einsetzen wollen. Dafür erscheinen die Verfahren den Benutzern noch nicht zuverlässig und robust genug. Je persönlicher der Anwendungsbereich, desto eher werden die Verfahren abgelehnt. Bei vielen Nutzern gibt es zudem Befürchtungen, dass der eigene Finger abgeschnitten werden könnte, um mit diesem dann über das Fingerbild unberechtigt Zutritt zu erlangen. Einige, aber noch nicht alle Hersteller bieten daher sog. Lebenderkennungen an, durch die das Gerät feststellen kann, dass es sich um einen echten, lebendigen Finger handelt.

Die Zuverlässigkeit der Erkennungssysteme ließ häufig zu wünschen übrig. So wurden die Nutzer ohne nachvollziehbaren Grund einmal erkannt und ein anderes Mal nicht. Hier wurde ein entscheidender Schwachpunkt biometrischer Verfahren offenbar: Die biometrische Erkennung beruht auf Wahrscheinlichkeiten. Bei jedem Verfahren kann individuell eingestellt werden, wie hoch der Prozentsatz der übereinstimmenden gemessenen Körpermerkmale sein muss. Ist dieser so genannte Toleranzwert zu niedrig eingestellt, wird der Berechtigte problemlos erkannt. Aber dann erhöht sich auch die Gefahr, dass auch Dritte fälschlicherweise als berechtigt identifiziert werden. Ist der Wert zu hoch eingestellt, wird oft dem Berechtigten selbst der Zutritt verweigert.

Auch mit der Handhabung gab es Probleme. Ohne umfassende Information und permanenten Ansprechpartner sind die meisten biometrischen Verfahren nur schwer zu bedienen, die erforderliche Köperhaltung vor dem Gerät muss zum Beispiel regelrecht eingeübt werden. Alle befragten Nutzer verlangten hundertprozentige Sicherheit der Verfahren, aber auch eine bequeme Erkennung mit höchstens drei Fehlversuchen. Beides muss noch in Einklang gebracht werden. Für die Testpersonen war zudem der Datenschutz und die Datensicherheit wichtig. Die meisten Befragten wollten wissen, wo welche Daten gespeichert werden. Ebenso wurden Informationen über möglichen Missbrauch sowie ein insgesamt transparentes Verfahren gewünscht.

Chancen und Risiken biometrischer Verfahren liegen nach Ansicht der AgV nahe beieinander. Die Personengebundenheit der verwendeten körperlichen Merkmale bietet auf der einen Seite die große Chance, in Zukunft die wahre Verfügungsberechtigung nachzuweisen (und nicht wie bei der PIN nur den Besitz von Karte und zugehöriger PIN). Die Kehrseite der Medaille ist das besondere Gefährdungspotenzial, da es sich um höchstpersönliche, einzigartige und dauerhafte menschliche Merkmale handelt, die nicht ausgetauscht oder erneuert werden können. Missbrauch muss also ausgeschlossen sein. Biometrie muss dem Nutzer eindeutige Vorteile, also einen Mehrwert bieten. Das kann die höhere Sicherheit sein, aber auch der schnelle Ablauf der Identifizierung. Die AgV wird das Projekt weiter kritisch und konstruktiv begleiten und die Aspekte des Verbraucherschutzes einbringen.

Quelle und Kontaktadresse:
Quelle: AGV

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