Pressemitteilung | Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU)

NABU kritisiert Entwurf zur Novelle des Gentechnikgesetzes / Tschimpke: Zuverlässigen Schutz von Schutzgebieten sicherstellen

(Berlin) - Der Naturschutzbund NABU hat den Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministeriums zur Novelle des Gentechnikrechts und der entsprechenden Verordnungen als unzureichend kritisiert. „Die Praxis des diesjährigen Genanbaus zeigt gravierende Mängel des bisherigen Gentechnikgesetzes. Darauf geht Minister Seehofer im aktuellen Entwurf an keiner Stelle ein“, sagte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

Dieses Jahr wurden erstmals in mehreren Bundesländern Klagen gegen den Anbau der gentechnisch veränderten Maissorte MON 810 geführt, die sogar in Naturschutzgebieten angebaut wurde. „Dabei offenbarte sich eine erhebliche Rechtsunsicherheit, denn die Möglichkeiten, den Anbau von MON 810 in Schutzgebieten zu unterbinden, sind je nach Bundesland sehr unterschiedlich“, kommentierte Tschimpke. Während in Sachsen-Anhalt das Klagerecht der Verbände durch das dortige Oberverwaltungsgericht (OVG) als selbstverständlich angenommen werde, sei im Rahmen eines Verfahrens vor dem sächsischen OVG den Naturschutzverbänden ein Klagerecht systematisch aberkannt worden. „Seltene Tagfalter wie der Wiesenknopf-Ameisenbläuling sind durch den MON 810-Mais, der ein Insektizid produziert, in diesem bereits als FFH-Gebiet gemeldeten Bereich gefährdet.“ „Wir brauchen eine tragfähige, bundesweit gültige Lösung“, so Tschimpke. Es könne nicht sein, dass die Zugehörigkeit eines europäischen Schutzgebietes zu einem Bundesland darüber entscheidet, ob die zu schützenden Arten in ihm sicher sind oder nicht. Der NABU fordert daher für den Anbau von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einen gesetzlich geregelten Abstand zu Natura 2000-Gebieten, der mit 300 Metern mindestens den Abständen zu ökologisch bewirtschafteten Flächen entspricht. „Außerdem sollten innerhalb von Natura 2000-Gebieten die Freisetzung und der Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen aus Vorsorgegründen komplett untersagt sein“, sagte Tschimpke.

Auch im Entwurf zur Guten Fachlichen Praxis des GVO-Anbaus werde der Naturschutz schlicht vergessen. „Der Anbau beispielsweise von MON 810-Mais sollte den Naturschutzbehörden mindestens drei Monaten im voraus mitgeteilt werden, so dass die Behörden eine FFH-Prüfung durchführen und die Schutzbedürftigkeit untersuchen können“, forderte der NABU-Präsident.

Quelle und Kontaktadresse:
Naturschutzbund Deutschland e.V. (NABU) Pressestelle Herbert-Rabius-Str. 26, 53225 Bonn Telefon: (0228) 4036-0, Telefax: (0228) 4036-200

(el)

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