Verbands-Presseticker
(Frankfurt am Main) - Der Massenversand von Zuwendungsbestätigungen (Spendenquittungen) verursacht jedes Jahr aufs Neue hohe Kosten für gemeinnützige Organisationen.
(Berlin) - Der DAV-Ratgeber für junge Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wurde vom Deutschen Anwaltverein (DAV) neu aufgelegt.
(Düsseldorf) - Die Euphorie der Deutschen in Sachen Fußball hat ihren vorläufigen Höhepunkt erreicht. Der Zeitpunkt für die Suche nach der besten deutschen Fußballwebseite könnte daher kaum günstiger sein.
(München) - Wer im Urlaub nicht auf seinen vierbeinigen Begleiter verzichten möchte, muss einige Dinge beachten, bevor es über die Grenze geht. Drei Dinge, so der ADAC, brauchen Hunde und Katzen auf Reisen: einen Mikrochip, eine Tollwutschutzimpfung und einen EU-Heimtierausweis.
(Bonn/Berlin) - Der Vorstand des Zentralverbandes Gartenbau e.V. (ZVG) hat in seiner Sitzung am 14. Juni Dr. Hans Joachim Brinkjans, Umweltreferent des ZVG, zum stellvertretenden Generalsekretär berufen.
(Berlin) - Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) weist darauf hin, dass Partner einer eingetragenen Lebensgemeinschaft prüfen sollten, ob für sie der Splittingtarif steuerliche Vorteile bringt.
(Frankfurt am Main) - Nur wer vernünftig über die Gesundheitsleistungen redet, kommt zu vernünftigen Finanzierungslösungen."
(Bonn) - Mit Überraschung und Ablehnung hat der Verband Wohneigentum, die größte bundesweite Interessensvertretung der selbstnutzenden Wohneigentümer bundesweit, die neuerlichen Überlegungen aufgenommen, die Wahlfreiheit bei der Energieverbrauchsberechung in Bestandsbauten zu kippen.
(München) - Der Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) hat auf Initiative vom Bundesverband Regie (BVR) bei seiner gestrigen (19. Juni 2006) Tagung mit einer Änderung der Filmförderrichtlinien beschlossen, die bisherigen Höchstgrenzen für Regiegagen bei der Kalkulation von Filmförderungen abzuschaffen.
(Berlin) - Auch Ärzte und Zahnärzte genießen für die grenzüberschreitende Ausübung der Heilkunde Dienstleistungsfreiheit nach Art. 49 ff des EG-Vertrages. Insofern ist die Herausnahme von Gesundheitsdienstleistungen aus dem Anwendungsbereich der "Richtlinie über Dienstleistungen im Binnenmarkt" - zumindest juristisch - schwer nachvollziehbar.







