Verbands-Presseticker
(München) - Im Vergleich zum Juli sind vor allem die Dieselpreise in Deutschland kräftig gestiegen. Wie die ADAC-Untersuchung der Kraftstoffpreise in zwanzig deutschen Städten zeigt, gibt es mit München, Dortmund und Dresden derzeit nur noch drei Städte, in denen Diesel im Schnitt für weniger als einen Euro/Liter zu haben ist.
(Berlin) - Von den jüngsten Preissteigerungen des Rohöls sind die deutschen Landwirte, wie auch andere Wirtschaftbereiche und Privatpersonen, direkt betroffen.
(Berlin) Als staatlich organisierten Verdrängungswettbewerb hat der Präsident des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven, den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Clement zur Einführung von Ein-Euro-Jobs für Langzeitarbeitslose zurückgewiesen.
(Bonn) - Ein Gütesiegel allein sagt nicht unbedingt etwas über die tatsächliche Qualität einer Pflegeeinrichtung aus.
(Berlin) - Auch fünf Jahre nach Beginn der Währungsunion und des gemeinsamen Finanzbinnenmarktes hat sich an den nationalen Eigenarten im Sparverhalten der privaten Haushalte nur wenig geändert.
(Bonn) - Die genossenschaftlichen Erfasser und Vermarkter haben sich auf außerordentlich große Getreidemengen in der Europäischen Union und den osteuropäischen Nachbarländern eingestellt.
(Frankfurt am Main) - Die IG Metall hat den Wegfall von 10 000 Ausbildungsplätzen in der Metall- und Elektrowirtschaft als "alarmierend" bezeichnet und den Arbeitgebern mangelndes Engagement beim Ausbildungspakt vorgeworfen.
(Düsseldorf) - Der Stahl-Schrottpreis ist auf dem höchsten Stand seiner Geschichte. Für Schrott der gängigsten Sorte 2 werden zurzeit 260 bis 270 Euro pro Tonne verlangt.
(Berlin) - Unter Hinweis auf die Mitteilung im heutigen (19. August) "Tagesspiegel", wonach Bundeskanzler Gerhard Schröder die "positive Reaktion der Sozialverbände und Gewerkschaften auf die Nachbesserungsbeschlüsse der Regierung" gelobt habe, erklärte SoVD-Präsident Adolf Bauer: "Der SoVD lehnt Hartz IV trotz der erfolgten Nachbesserungen nach wie vor entschieden ab, weil die Mehrheit der Betroffenen z. T. drastische Leistungskürzungen hinnehmen muss."
(Berlin) - Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch arbeitgeberseitige Kündigung überprüft die Bundesagentur für Arbeit (BA) in bestimmten Fällen die Rechtmäßigkeit der Kündigung durch einen Fragebogen an den Arbeitgeber, um über den Eintritt einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (Paragraf 144 SGB III) entscheiden zu können.





