Verbands-Presseticker
(Frankfurt) - Die Funde von Pflanzenschutzmitteln in Flüssen und Seen sind deutlich weniger geworden. Zu dieser positiven Entwicklung haben schnell abbaubare neue Wirkstoffe und moderne Pflanzenschutzmittel beigetragen, die schon mit Aufwandmengen von wenigen Gramm pro Hektar wirken.
(Berlin) - Abschreibungen sind kein Instrument der steuerlichen Beliebigkeit. Steuerliche Änderungen dürfen nicht fortwährend auf dem Rücken der vielen Personenunternehmen und Einzelunternehmen erfolgen.
(Berlin) - Am 5. Oktober hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg die EU-Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über Werbung und Sponsoring für Tabakprodukte aufgehoben.
(Offenbach) - Mit Einführung des Mobilfunkzuschlags für Verbindungen vom Festnetz der Telekom zu 34 ausländischen Mobilfunknetzen ist die Tarifinformation für Verbindungen in die Mobilfunknetze wie auch in die Festnetze dieser Länder falsch.
(Frankfurt am Main) - Mit "Genugtuung" hat der Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Roland Ulmer, das am 3. Oktober ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Buchpreisbindung begrüßt.
(Frankfurt) - Der VDMA startete am 4. Oktober diesen Jahres in Hamburg gemeinsam mit dem Arbeitsamt Nord und der Fachhochschule Hamburg ein Pilotprojekt mit dem Namen "Re-Ing.". Ziel ist, innerhalb eines Jahres Arbeit suchende Ingenieure wieder in die Maschinenbauunternehmen zu integrieren.
(Bonn) - Nach sieben mageren Jahren scheint im Einzelhandel nun eine konjunkturelle Erholung in Gang zu kommen.
(Frankfurt) - Den Literaturpreis 2000 des Fonds der Chemischen Industrie erhält Professor Jerome A. Berson von der Yale University in Connecticut, USA, für sein Buch Chemical Creativity Ideas from the Work of Woodward, Hückel, Meerwein and others.
(Berlin) - Der Albtraum vieler Menschen ist ein Einbruch in die eigenen vier Wände. Allein im vergangenen Jahr waren es rund 100.000 betroffene Haushalte mit einem Gesamtschaden von über 590 Millionen DM.
(Stuttgart/Berlin) - Die in der ARGE zusammengeschlossenen Automobilclubs und Dienstleister aus dem Abschleppgewerbe werden für die Bearbeitung und Weiterleitung von Protokollen der über Notrufsäulen eingegangenen Anrufe eine Gebühr von 10 Mark pro Fall an die Versicherungswirtschaft zahlen, sofern der Anrufer deren Dienstleistung wünscht.