Verbands-Presseticker
(Berlin) - Der dbb lehnt die von einigen CDU-Politikern in die Diskussion gebrachte Abschaffung des Kündigungsschutzes ab.
(Berlin) - Ende 2003 gehörte schon fast jeder dritte Deutsche - nämlich genau 29 Prozent - zu den Online-Bankern. Im Jahr 2000 waren es erst 11 Prozent, die die Vorteile des Online Banking für sich entdeckt hatten.
(Berlin) - Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM) hat das Bundeswirtschaftministerium aufgefordert, eine bei der Fachhochschule Gelsenkirchen in Auftrag gegebene Umfrage zur Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen zu stoppen.
(Bonn) - Mit dem heutigen (27. Juli) Urteil zur Juniorprofessur klärt das Bundesverfassungsgericht zwar eine rechtlich offene Frage. Dadurch entsteht jedoch für den wissenschaftlichen Nachwuchs ein hohes Maß an Unsicherheit.
(Köln) Bereits heute liegt Deutschland bei der Energie-Effizienz an der Spitze der Industrieländer, heißt es im Entwurf zum Fortschrittsbericht der Bundesregierung zur Nachhaltigkeitsstrategie, dessen endgültige Fassung im Herbst 2004 vorgelegt werden soll.
(Berlin) - Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Kompetenzüberschreitung des Bundes bei der Einführung der Juniorprofessur zeigt einmal mehr, dass sich das Hochschulrahmengesetz (HRG) nicht bewährt.
(Essen) - Wegen Überschreitung der Rahmengesetzgebungskompetenz des Bundes hat das Bundesverfassungsgericht die fünfte HRG-Novelle von 2002 und das darin enthaltene Habilitationsverbot für verfassungswidrig erklärt.
(Düsseldorf) - Keine der nationalen oder europäischen Studien haben einen Zusammenhang zwischen Kündigungsschutz und Höhe der Arbeitslosigkeit belegen können, sagt Prof. Dr. Heide Pfarr, die Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) in der Hans-Böckler-Stiftung.
(Berlin) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt: Wir begrüßen die Entscheidung von Bundessozialministerin Ulla Schmidt, bei der unentgeltlichen Beförderung für behinderte Menschen im öffentlichen Nahverkehr keine Kürzung vorzunehmen.
(Bonn) - Der Präsident des Deutschen Hochschulverbandes, Professor Dr. Bernhard Kempen, hat die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur fünften Hochschulrahmengesetznovelle begrüßt.





