Verbands-Presseticker
(Bonn) - Kinderprogramme im privaten Free-TV werden hauptsächlich durch Werbung finanziert. Werbeverbote würden daher zwangsläufig das Aus für diese Angebote bedeuten.
(Berlin) - Die Geschäftsentwicklung der deutschen Versicherungswirtschaft 2000 muss im Zusammenhang mit dem herausragend guten Geschäftsergebnis im Jahr 1999 betrachtet werden, als Sonderentwicklungen für einen einmaligen, kräftigen Wachstumsschub gesorgt hatten.
(Mainz) - Norbert Schindler, Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd begrüßt, dass die Forderung des Berufsstandes von der EU-Kommission aufgegriffen wurde, die Viehbesatzobergrenzen je Hektar bei Grünlandextensivierungsvarianten der Agrarumweltprogramme wegen der BSE-Absatzkrise anzupassen.
(Köln) - Der Arbeitgeberverband Gesamtmetall hat den Bundestag aus Anlass der ersten Lesung des Betriebsverfassungsgesetzes am 5. April aufgefordert, dieses "Grundgesetz der konstruktiven Zusammenarbeit im Betrieb" an entscheidenden Punkten zu modernisieren.
(Erfurt) - Seit circa 2 Wochen bekommt der Jugendpresseverband sogenannte Informationen von einem "Deutschen Kolleg".
(Frankfurt/M.) - Rechtzeitig zum LKW-Ferienfahrverbot im Sommer dieses Jahres hat der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) seine bewährte Ausweichstreckenkarte neu aufgelegt.
(Frankfurt) - In Frankfurt/M. beginnen am 4. April die zentralen Tarifverhandlungen für die rund 220.000 Beschäftigten des privaten Versicherungsgewerbes.
(Berlin) - Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) begrüßt die Einrichtung des "Nationalen Rates für Nachhaltige Entwicklung" der Bundesregierung.
(Bonn) - Die AOK begrüßt die Bestätigung der Pflegeversicherung als solidarische Pflichtversicherung. Dies erklärte heute Dr. Hans Jürgen Ahrens, Vorstandsvorsitzende des AOK Bundesverbandes, zum Urteil des Bundesverfassungsgericht über mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die Pflegeversicherung.
(Bonn) - Die AWO begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das die Pflegeversicherung in Teilen für verfassungswidrig erklärt hat. Dem Urteil zur Folge müssen Familien mit Kindern ab 2005 weniger Beiträge zahlen als Kinderlose.