Verbands-Presseticker
(Frankfurt am Main) - Das Thema mobiles Internet wird die Diskussionen auf der CeBIT 2003 beherrschen. UMTS liefert die Technologie, die zum Wachstumsmotor für Mobile Commerce werden kann. Eine aktuelle Studie zur Technikakzeptanz und die Förderung des technischen Nachwuchses sind weitere Stichworte für den VDE auf der CeBIT. Mobiles Telefonieren wird mit der Übertragungstechnik der dritten Generation UMTS - immer komfortabler. Um alle Vorteile der neuen Technik zu nutzen, sind eine hervorragende Infrastruktur und eine Stärkung der Mikrotechnik am IT-Standort Deutschland Voraussetzungen. Insbesondere die Anwendungsbereiche Medizin- und Verkehrstechnik sind für den VDE wichtige Themen.
(Berlin) - Zahnärzte verhalten sich bei der Bemessung ihrer Gebühren völlig rechtskonform, so der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Dr. Dr. Jürgen Weitkamp. Er nimmt damit Stellung zu einem Artikel der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 03. März 2003. Weitkamp begründet dies mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2001, in dem festgestellt wurde, dass die Zahnärzte von den Gestaltungsmöglichkeiten, die ihnen die Gebührenordnung eröffnet, nur wenig Gebrauch machen. Weitkamp mahnt den Gesetzgeber abermals an, die seit 15 Jahren unveränderten Punktwerte der Gebührenordnung für Zahnärzte der wirtschaftlichen Entwicklung anzupassen.
(Bonn) - Auf seiner ersten Sitzung des Jahres am 18.02.2003 hat der Beschwerdeausschuss des Deutschen Presserats allein vier Rügen wegen des Verstoßes gegen die in Ziffer 8 benannten Persönlichkeitsrechte ausgesprochen. Eine öffentliche Rüge erhielt die NEUE REVUE, die über Eheprobleme von Bundesaußenminister Fischer und seiner Frau berichtete. Der Artikel war in Tatsachenform geschrieben und versuchte anhand von Fotos zu belegen, dass die Ehe nicht mehr zu retten und schon am Ende sei. Dies war nach Meinung des Beschwerdeausschusses ein Verstoß gegen die in Ziffer 8 geforderte Zurückhaltung bei der Berichterstattung über das Privatleben von Menschen.
(Berlin/Essen) - "ULA - Deutscher Führungskräfteverband" ist der neue Name des mit rund 50 000 Mitgliedern größten Zusammenschlusses von Führungskräften in Deutschland. Dies hat die Verbandsversammlung des bisher als "Union der Leitenden Angestellten (ULA)" firmierenden Spitzenverbandes beschlossen. Grund für die Umbenennung: Der Begriff des "Leitenden Angestellten", jahrzehntelang prägend für die Mitgliedschaft der 1951 gegründeten ULA, ist als Leitbild zu eng geworden.
(Frankfurt am Main) - Deutsche Fachverlage fürchten um ihre Existenz. Sie protestieren gegen eine Regelung im Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft, die weitreichende Folgen für den Bildungsstandort Deutschland hätte. Laut Paragraf 52a des Entwurfs wäre es Schulen, Hochschulen und nicht-kommerziellen Forschungseinrichtungen erlaubt, urheberrechtlich geschützte Werke für eigene Zwecke ohne Genehmigung zu digitalisieren, ins Intranet oder Internet zu stellen und von dort aus beliebig oft zu vervielfältigen. Derzeit wird der Gesetzentwurf im Rechtsausschuss des Bundestages beraten, die Entscheidung steht Mitte März an.
(Berlin) - Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat davor gewarnt, die Bürgerinnen und Bürger durch immer neue Meldungen über das angebliche Scheitern der Pflegeversicherung zu verunsichern. Vizepräsident Sven Picker sagte am 2. März in Kiel: "Wir erhalten in den Geschäftsstellen viele Anrufe pflegebedürftiger Menschen und ihrer Angehörigen, die in großer Sorge um ihre Leistungen sind." Sven Picker weiter: "Unüberlegte Schnellschüsse von angeblich kompetenten Fachleuten schaden mehr als sie nutzen". Der Vizepräsident des SoVD wies darauf hin, dass schon jetzt viele Pflegeleistungen aufgrund jahrelanger Beitragsentrichtung erbracht würden. Dies könne man nicht einfach wegwischen, ansonsten sei schnell wieder das Bundesverfassungsgericht gefordert. Statt ein solidarisches Leistungssystem "kaputt zu reden" bedürfe es innovativer Vorschläge zu dessen langfristiger Fortentwicklung.
(Berlin) - Vor einem Jahr, am 04. März 2002 ging das Kulturinformationszentrum (KIZ) des Deutschen Kulturrates e.V. und der ConBrio-Verlagsgesellschaft ans Netz. Innerhalb eines Jahres besuchten mehr als 650.000 Interessierte das KIZ. Sie informierten sich über Kulturpolitik, Kulturfinanzierung, Kulturelle Bildung und über weitere tagesaktuelle Neuigkeiten aus allen künstlerischen Bereichen. Das KIZ ist ein Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Kultur. Die ConBrio-Verlagsgesellschaft in Regensburg stellt kostenlos die Internetplattform für das KIZ zur Verfügung. Der Deutsche Kulturrat e.V. und die Redaktionen der Zeitschriften politik und kultur (puk), neue musikzeitung (nmz) und music-outlook liefern den tagesaktuellen Content. Mehr als 4.000 redaktionelle Artikel wurden im ersten Jahr bereitgestellt.
(Berlin) - Die Deutsche Umwelthilfe und der Bundesverband des Deutschen Getränkefachgroßhandels begrüßen das Einlenken des Handels im Streit mit der Bundesregierung um die Ausschreibung einer zentralen Finanzclearingstelle. Der Dosenpfand- Exekutivausschuss hatte vor zehn Tagen überraschend die Einstellung aller diesbezüglichen Arbeiten erklärt und die Bundesregierung ultimativ aufgefordert, ihr vom Bundeskartellamt als grob fehlerhaft gerügtes Ausschreibungsverfahren durch eine Gesetzesänderung nachträglich geheilt zu bekommen und auch zukünftig von Kontrollen durch das Kartellamt befreit zu werden. Handel und Getränkeindustrie haben am 28. Februar zugesagt, das vom Bundeskartellamt kritisierte Auswahlverfahren innerhalb der kommenden vier Wochen zu wiederholen. Gleichzeitig wurde die Zusage bekräftigt, bis zum 1. Oktober den Aufbau eines bundesweiten Pfandsystems abzuschließen.
(Köln) - "Als Auftakt für die lang erwartete Zulassung des Arzneimittelversandhandels in Deutschland" hat der Vorsitzende des Bundesverbandes deutscher VersandapothekerInnen (BVDVA), Dr. Thomas Kerckhoff, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. Februar 2003 zum Versandhandel mit Impfstoffen bezeichnet. "Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt, dass Apotheker durch das Verbot, Impfstoffe an Ärzte zu versenden, in ihrem Grundrecht auf freie Berufsausübung einschränkt werden. Die zugrundeliegenden Bestimmungen des Bundesarzneimittelgesetzes, der Apothekenbetriebsordnung und des Heilmittelwerbegesetzes sind mit Art. 12 Abs. 1 GG unvereinbar. Daher sind wir froh über den Beschluss, welcher die wettbewerbsorientierte Ausübung dieses Berufs wieder erlaubt", erklärte Kerckhoff. Zugleich bewertete der Verbandschef das Urteil aber auch als klaren Auftrag an die Politik, zügig an der Umsetzung des Arzneimittelversandhandels zu arbeiten."
(Birkenwerder) - Statement von Holger Bernsee, stellvertretender Bundesvorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), zur aktuellen Folterdebatte: "Was erzählt der mir denn für eine Räuberpistole?" war meine erste Reaktion, als mir ein Fernsehjournalist am Montag, d. 17. Februar davon berichtete, dass der Frankfurter Polizei-Vizepräsident angeordnet habe, einem Festgenommenen Schmerzen anzudrohen und dies auch umzusetzen, falls er nicht endlich zu einer Aussage bereit sei. Gemeint war der Mordfall Jakob Metzler. Der Sachverhalt dürfte infolge wochenlanger intensiver Medienberichterstattung inzwischen hinlänglich bekannt sein. Die Frage, die nicht nur besagter Journalist stellte, sondern der ich als Pressesprecher des BDK in der Folge unzählige Male im Zusammenhang mit diesem Fall gegenüberstand, lautete: "Darf die Polizei in solchen Fällen, in denen die körperliche Unversehrtheit dem Leben eines Kindes gegenübersteht, foltern?"